IGel Leistungen

IGel-Leistungen sind diejenigen Leistungen, die von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht übernommen werden. Dies liegt meistens daran, dass der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenkassen zu der Überzeugung gekommen ist, dass diese Leistungen für die Allgemeinheit nicht von ausreichendem Nutzen sind. Im Individualfall können sie aber durchaus sinnvoll sein.
Sie müssen daher privat und unter Anwendung der ärztlichen Gebührenordnung in Rechnung gestellt werden. Hierzu beraten wir Sie gerne individuell.